Auszug aus der Heizanlageverordnung
"Die Heizungsanlagenverordnung verpflichtet alle Besitzer von Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen, deren Leistung größer ist als 11KW, zur Wartung und Instandhaltung."
Kesselwartungen erhöhen die Lebensdauer von Kessel und Brenner. Weiterhin verhindern sie Materialverschleiß und Störungen an Ihrer Heizanlage. Es werden die Abgaswerte nach der BIMSCH eingehalten, welche durch den Bezirksschornsteinfegermeister nur kontrolliert werden. Durch eine belegte Kesselwartung haben Sie volle Garantie- sowie Versicherungsleistungen durch Ihre Partner im Schadensfall zu erwarten. Wartung bedeutet auch, dass sämtliche Sicherheitseinrichtungen auf Ihre Funktion getestet werden, zu Ihrer eigenen Sicherheit! Unsere Wartungsverträge sichern Ihnen einen ausgeprägten sowie funktionierenden Havariedienst zu.
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